Mitglied des Vereins kann jeder Zahnarzt werden, der eine deutsche Bestallung (Approbation ) als Zahnarzt nachweist und im Vereinsbezirk den zahnärztlichen Beruf ausübt oder seinen Wohnsitz hat.
Die Anmeldung erfolgt durch Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung an den Vorstand. Die Aufnahme in den Verein gilt als vollzogen, wenn der Bewerber innerhalb eines Monats nach Eingang seiner Anmeldung keinen gegenteiligen Bescheid erhält. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Einspruch an die Mitgliederversammlung innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides eingelegt werden.
Wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und dem Verein beitreten wollen, füllen Sie bitte das Beitrittsformular aus und senden es unterschrieben per Post oder Fax an den Vorstand:
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie auch, dass Sie die Satzung anerkennen.
Die nächste Versammlung des Kreisvereins findet am Dienstag, 3. Dezember 2024 statt. Mitglieder erhalten die Einladung mit Tagesordnung rechtzeitig per E-Mail zugesandt.
Unsere nächsten Kreisvereinssitzungen:
03.12.2024
Änderungen vorbehalten!
Mitglieder erhalten die Einladung rechtzeitig per E-Mail.